UNSERE AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Manu`s und Franzi`s Hundebetreuung
Allgemeine Bestimmungen
Vor Betreuungsbeginn wird ein Probetag vereinbart. Der Hund wird langsam ins Rudel eingeführt und auf seine Verträglichkeit getestet. Es werden nur sozialisierte Hunde ab 12 Wochen aufgenommen, die keine Aggressions- oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen.
Der Hund muss gechipt, geimpft und entwurmt (Welpen) sein. Der Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund regelmässig (in der Regel jährlich) zu impfen. Über allfällige Krankheitserscheinungen oder Läufigkeit müssen wir informiert werden.
Bezahlung
Bei regelmässiger Tagesbetreuung stellen wir die Rechnung im Vormonat oder am Ende des Monats. Die Rechnung muss 10 Tage nach Erhalt komplett beglichen werden. Sollte die Rechnung nach 10 Tagen nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, den Hund nicht mehr zu betreuen, solange eine offene Rechnung vorliegt. Diese Zahlungsfrist gilt ebenfalls für Rechnungen die am Ende des Betreuungsmonats gestellt werden.
Bei Ferienbetreuung werden ¼ des Gesamtbetrages als Anzahlung genommen. Der Rest ist bei Eintritt des Hundes per Barzahlung oder Überweisung fällig. Sollte die Buchung bis 14 Tage vor Beginn der Ferien storniert werden, erstatten wir den angezahlten Betrag abzüglich 50.- Franken Bearbeitungsgebühr. Danach verfällt der Anspruch auf den angezahlten Betrag. Bei kurzfristig gebuchten Ferien ist der Betrag am Eintrittstag komplett zu bezahlen.
Tagesbetreuung
Bitte bringen Sie Ihren Hund versäubert. Krankheitserscheinungen oder andere Auffälligkeiten sind uns umgehend mitzuteilen. Die Hunde können morgens ab 06:00 Uhr gebracht werden. Die normale Betreuungszeit endet um 18:00 Uhr. Sollte Ihr Hund nach 18:00 Uhr abgeholt werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 5,- Franken berechnet. Bei Abholung nach 20 Uhr wird die komplette Nacht verrechnet.
Grundsätzlich werden die vom Kunden gebuchten Tage voll verrechnet.
Ferienbetreuung
Vor einem Ferienaufenthalt sollte der Hund unseren Aufenthaltsort besucht haben. Wir empfehlen deswegen einen Tagesaufenthalt Ihres Hundes vor den Ferien.
Der Hund sollte zu seinem Schutz mindestens 1 Woche vor Eintritt gegen Zecken, Flöhe und Würmer behandelt worden sein.
Wird eine Hündin läufig zu uns in die Ferien gegeben oder wird während der Ferienzeit läufig, verrechnen wir für den Mehraufwand 20% zusätzlich.
Haftung und Vollmachten
Jeder Kunde sollte eine Haftpflichtversicherung vorweisen können, in der sein Hund miteingeschlossen ist. Der Kunde haftet für Verletzungen an Mensch und Tier, die durch seinen Hund entstanden sind. Beschädigungen von Materialien müssen nicht vom Kunden bezahlt werden.
Bei gebrechlichen, kranken oder operierten Hunden übernimmt der Betreuer keine Haftung für aufkommende Beschwerden.
Wenn ein Hund eine dem Betreuer nicht gemeldete Krankheit oder Seuche auf das Betreuungsgelände schleppt, müssen die anfallenden Behandlungskosten der anderen Hunde sowie allfällige Umsatzverluste vom Besitzer übernommen werden. Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche bei uns entstandenen Fotos des Tieres von uns auf unserer Homepage und in unseren sozialen Netzwerken zur Werbung genutzt werden dürfen.
Ferien, Krankheit und ähnliches
Sollte eine unkastrierte Hündin von einem unkastrierten Rüden bei uns gedeckt werden, haften wir nicht für die entstandene Schwangerschaft und die Kosten fallen zu Lasten des Hundebesitzers.
Bei ansteckenden Krankheiten wie z.B. Zwingerhusten oder Flöhen kann die Betreuung nicht gewährleistet werden.
Sofern nicht durch Vollmachten oder sonstige Schreiben festgelegt, darf der Betreuer den Hund durch den Tierarzt seiner Wahl und durch alle erforderlichen Mittel versorgen lassen und ihn am Leben erhalten. Anfallende Kosten übernimmt in jedem Fall der eingetragene Hundebesitzer. Der Betreuer handelt in diesem Fall im Namen des Hundebesitzers.
Die monatlichen Betreuungskosten sind auch bei Nichterscheinen des Hundes zu den vereinbarten Betreuungstagen (z.B. in Folge Krankheit, Kastration, Läufigkeit, Ferien) vollumfänglich geschuldet.
Für läufige Hündinnen haben wir keine Kapazität und können sie in diesem Zeitraum nicht betreuuen.
Fernbleiben des Hundes vom Tagesgeschehen wegen Ferien, muss mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden, ansonsten verrechnen wir den vollen Monatsbetrag, da der Hund einen reservierten Tagesplatz belegt. Jeder Hund hat ein Anrecht auf max. 4 Wochen Urlaub pro Jahr ohne das wir diese Zeit in Rechnung stellen (Ausnahme Kündigungsfrist).
Die monatlichen Betreuungskosten sind auch bei Nichterscheinen des Hundes zu den vereinbarten Betreuungstagen (z.B. in Folge Krankheit, Kastration, Läufigkeit, Ferien) vollumfänglich geschuldet.
Für läufige Hündinnen haben wir keine Kapazität und können sie in diesem Zeitraum nicht betreuuen.
Fernbleiben des Hundes vom Tagesgeschehen wegen Ferien, muss mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden, ansonsten verrechnen wir den vollen Monatsbetrag, da der Hund einen reservierten Tagesplatz belegt. Jeder Hund hat ein Anrecht auf max. 4 Wochen Urlaub pro Jahr ohne das wir diese Zeit in Rechnung stellen (Ausnahme Kündigungsfrist).
Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien vier Wochen zum Ende des Monats, der auf die Kündigungserklärung folgt.